Fundierte Lösungen für jede Unternehmensgröße

Kompetenz aus einer Hand

Jahrzehntelange Erfahrung, die sich auszahlt

Im Rahmen eines laufenden Mandatsverhältnisses haben wir durch unsere Arbeitsbereiche Steuerberatung, Jahresabschlusserstellung, Buchhaltung und Lohn, Gründungs- und Start-up-Beratung sowie Unternehmensberatung und Nachfolgeberatung eine optimale Ausgangslage für umfassende betriebswirtschaftliche Beratungsaufgaben.

Unsere Kanzlei berät auch ohne Vorliegen eines Dauermandates projektbezogen in diversen Themenbereichen. Profitieren Sie von der Beratung bei Existenzgründung, Beratung bei Unternehmensanalysen, Investitionsplanung und Finanzierungsentscheidungen, Rentabilitätsberechnungen, Due Diligence (eine eingehende Prüfung eines zum Verkauf stehenden Unternehmens durch den potenziellen Käufer), Unternehmensbewertungen und die Teilnahme an Bankgesprächen.

Kleine und mittelständische Unternehmen

Ihr Familienbetrieb in guten Händen

Wir betreuen mittelständische Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen mit den üblichen Fallgestaltungen und Risiken. Außerdem betreuen wir Großkonzerne und Unternehmensverbünde, sind daher Spezialisten im Konzernsteuerrecht und der Konzernrechnungslegung. Ergänzend hierzu bieten wir auch Beratungen für Tochterunternehmen im Ausland an.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen

Unsere Rolle als gesetzlicher Abschlussprüfer und Berater

Wir haben Erfahrung mit kapitalmarktorientierten Unternehmen, zum Teil als gesetzlicher Abschlussprüfer, zum Teil mit Beratungsleistungen. Wir gehören zu den wenigen deutschen Wirtschaftsprüfungskanzleien, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen durchführen oder durchgeführt haben, welche kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d Handelsgesetzbuch (HGB) sind. Zu kapitalmarktorientierten Unternehmen gehören Unternehmen, deren Anteile an der Börse (im amtlichen Handel, im geregelten Markt, im Freiverkehr, im „Entry Standard, Freiverkehr etc.) gehandelt werden – sowie Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Unternehmen, die private Kapitalmarktemissionen herausgeben.

Aktiengesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG und Finanzdienstleistungsinstitute

Wir sind Abschlussprüfer mehrerer Aktiengesellschaften

Wir haben in den letzten Jahren außerdem zwei Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Anspruch genommen haben (amtlicher und geregelter Markt), geprüft. Beide Gesellschaften haben die Zulassung der Aktien im regulierten Markt im Jahr 2014 widerrufen und eine Notierung im Freiverkehr aufgenommen. Einen Transparenzbericht müssen wir deswegen aktuell nicht erstellen. Wir sind Abschlussprüfer von mehreren Aktiengesellschaften, deren Aktien im Freiverkehr bzw. „Entry Standard“ gehandelt werden. Zu unseren weiteren kapitalmarktorientierten Mandanten, die wir prüfen oder beraten, gehören außerdem Finanzdienstleistungsinstitute.

Starke Analysetools mit jahrzehntelanger Erfahrung kombiniert

Die richtigen Rückschlüsse aus Daten ziehen

Die Kanzlei Fabig Formhals Lehmkühler bietet umfangreiche Analysetools. Auf Grundlage jahrzehntelanger Erfahrung werden die richtigen Schlüsse aus den ermittelten Daten gezogen. Wir bieten unter anderem betriebswirtschaftliche Auswertungen, Controlling Reports, Branchenkennzahlen, Kennzahlenanalysen, Unternehmensplanung und Unternehmensprognosen, Investitions- und Finanzierungsanalysen sowie Rating Reports nach verschiedenen Bankmustern an.